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Im Zusammenhang mit Unfallschutz hält sich der Irrglaube, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend leistet, falls etwas passiert. Doch das ist nicht der Fall. Zum einen leistet die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Zum anderen decken die Leistungen der GUV oft nicht die hohen Kosten von Unfallfolgen, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung, kosmetische OPs oder aufwendigere Behandlungen.
Neben dieser Leistungslücke bei der GUV, spricht auch die Statistik für einen privaten Unfallschutz. Denn die Mehrzahl der Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt und damit außerhalb der beschriebenen Arbeitsplatzumgebung. Die Folge: der Verunfallte erhält bei einem Unfall zu Hause oder bei der Ausübung seines Hobbys gar keine Leistungen von der GUV.
Daher ist privater Unfallschutz so wichtig. Hier sind nicht nur höhere Versicherungssummen oder auch eine Unfallrente möglich – ein privater Unfallschutz schützt den Versicherten zudem rund um die Uhr, weltweit und egal, bei welcher Tätigkeit ein Unfall geschieht.
Es gibt eine Vielzahl von Unfallversicherungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Einige wichtige Kriterien bei der Tarifauswahl:
Es ist empfehlenswert, sich vor einem Abschluss einen professionellen Rat einzuholen und die Tarife und deren Bedingungen genauer vergleichen zu lassen.
Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.
Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung
Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es solange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet.