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Unfall­ver­si­che­rung

Private Unfall­ver­si­che­rung

Private Unfallversicherung

Weil der Gesetzgeber kaum leistet

Im Zusammenhang mit Unfallschutz hält sich der Irrglaube, dass die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ausreichend leistet, falls etwas passiert. Doch das ist nicht der Fall. Zum einen leistet die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung (GUV) nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Zum anderen decken die Leistungen der GUV oft nicht die hohen Kosten von Unfallfolgen, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung, kosmetische OPs oder aufwendigere Behandlungen.

Neben dieser Leistungslücke bei der GUV, spricht auch die Statistik für einen privaten Unfallschutz. Denn die Mehrzahl der Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt und damit außerhalb der beschriebenen Arbeitsplatzumgebung. Die Folge: der Verunfallte erhält bei einem Unfall zu Hause oder bei der Ausübung seines Hobbys gar keine Leistungen von der GUV. 
Daher ist privater Unfallschutz so wichtig. Hier sind nicht nur höhere Versicherungssummen oder auch eine Unfallrente möglich – ein privater Unfallschutz schützt den Versicherten zudem rund um die Uhr, weltweit und egal, bei welcher Tätigkeit ein Unfall geschieht.

Worauf ist bei einer privaten Unfall­ver­si­che­rung zu achten?

Es gibt eine Vielzahl von Unfall­ver­si­che­rungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Einige wichtige Kriterien bei der Tarifauswahl:

  • Versicherungssumme/ Invaliditätsleistung
  • Gestaltung der Gliedertaxe
  • Einschluss einer Unfallrente
  • Todesfallsumme
  • Übergangs- und Sofortleistungen
  • Umfang für kosmetische Operationen
  • Krankenhaustagegeld
  • Infektionskrankheiten (Zeckenbiss) und Impfschäden
  • Zahnersatz
  • weitere Bedingungen wie Alkoholklausel oder Fahrlässigkeit

Es ist empfehlenswert, sich vor einem Abschluss einen professionellen Rat einzuholen und die Tarife und deren Bedingungen genauer ver­gleichen zu lassen.


Unfall­ver­si­che­rung

Unfallversicherung

Private Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­unfähig­keitsverssicherung

Neben der Unfall­ver­si­che­rung schützt auch eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.

Unterschiedliche Leistungen

Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfall­ver­si­che­rung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.

Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufs­unfähig­keit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht sind - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.


Weniger strenge Gesundheitsprüfung

Vor Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.

Vor Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.

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